Freitag 18.05.2012 03:25:58
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Auch Bremen will Lebenspartnerschaften beim Einkommensteuer-Splittingtarif nicht länger benachteiligen

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(PRIDE1.de/kt/pm) Nach der Entscheidung des Finanzgerichts Köln, die Benachteiligung eingetragener Lebenspartnerschaften beim Einkommensteuer-Splittingtarif aufzuheben,  kommt nun das Finanzgericht Bremen zur gleichen Einschätzung.

Zwei Männer in einer eingetragenen Partnerschaft hatten geklagt, die ihre Lohnsteuerkarten jeweils von Steuerklasse 1 auf 4 ändern lassen wollten.Das Finanzamt hatte das mit der Begründung auf eine fehlende Ehe abgelehnt. Diese Eintragungen sind nach der maßgeblichen Vorschrift des § 38b Einkommensteuergesetz nur bei verheirateten Arbeitnehmern möglich.

Wie auch das Finanzgericht Köln hat das Gericht in Bremen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe. In seinem Urteil verpflichtete das Finanzgericht das Finanzamt, vorläufig die beantragten Eintragungen auf den Lohnsteuerkarten vorzunehmen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils ist jedoch eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof zugelassen.

Foto: finanzgericht-bremen.de

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